Willkommen auf der Website der
Nur-ein-Flughafen-Initiative
Für Stimmberechtigte im Kanton Zürich
Die Initiative wird als Einzelinitiative im Kantonsrat weiterverfolgt
Hier klicken zur Ansicht der Einzelinitiative KR-Nr. 87/2020
Update vom 12. Oktober 2020:
Die „Nur-ein-Flughafen-Initiative“ wurde anfänglich als Volksinitiative lanciert und am 31. Oktober 2020 im Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert. Wegen der drohenden Erschwernis des Unterschriftensammelns infolge Pandemie habe ich als Vertreter der Initiative am 1. März 2020 zusätzlich eine gleichlautende Einzelinitiative beim Kantonsrat eingereicht. Diese erhielt am 18. Mai 2020 die vorläufige Unterstützung (mit dem deutlichen Ergebnis von 80 Stimmen bei einem Quorum von 60 Stimmen). Das Initiativkomitee hat deshalb entschieden, auf eine Einreichung der Volksinitiative zu verzichten. Die „Nur-ein-Flughafen-Initiative“ wird jetzt als Einzelinitiative weiterverfolgt. Wenn es zu einer Volksabstimmung kommt, lautet unsere Empfehlung: JA!
Wir wollen im Kanton Zürich keinen zweiten Flughafen für den kommerziellen Düsenflugverkehr!
Peter Wolfgang von Matt, Zürich
Original-Website vom 31. Januar 2020:
(Bitte keine Unterschriften mehr einsenden)

Kantonale Volksinitiative zum Schutz von Mensch und Umwelt
vor Mehrbelastung durch Verkehr von Düsenflugzeugen
("Nur-ein-Flughafen-Initiative")
Für das Zustandekommen sind 6000 Unterschriften erforderlich.
Die Sammelfrist läuft bis zum 12. Oktober 2020.
Der Initiativtext:
Die Kantonsverfassung soll wie folgt ergänzt werden (Art. 102 Abs. 4):
Kanton und Gemeinden wirken darauf hin, dass im Kantonsgebiet nur ein
Flughafen für den gewerbsmässigen Verkehr von Düsenflugzeugen betrieben
wird.
Begründung:
Die Anbindung des Kantons an den gewerbsmässigen Verkehr von
Düsenflugzeugen ist mit dem bestehenden Grossflughafen gewährleistet.
Mensch und Umwelt haben einen vorrangigen Anspruch auf Schutz vor
schädlichen und lästigen Einwirkungen, die von einem zusätzlichen
Flughafen ausgehen.
Was ist das Ziel der Nur-ein-Flughafen-Initiative?
Flugplätze werden rechtlich in Flughäfen und Flugfelder unterteilt.
Flughäfen dienen dem öffentlichen Verkehr (Linien- und Charterverkehr).
Die Betreibenden benötigen dazu eine Betriebskonzession. Im Gegenzug
steht ihnen das Enteignungsrecht zu. Derzeit gibt es im Kanton Zürich
lediglich einen konzessionierten Flughafen (Zürich-Kloten).
Der frühere Militärflugplatz Dübendorf soll in einen Flughafen für den
kommerziellen Verkehr von Düsenflugzeugen umgenutzt werden. Die
umliegenden Grundstücke würden derart tief überflogen, dass die
Eigentumsrechte der Grundstücksbesitzer beschränkt werden müssten. Die
Betreibergesellschaft erwirbt mit einer Konzession die Ermächtigung zur
Enteignung.
An der Medienkonferenz von Bundesrätin Simonetta Sommaruga vom 28.
November 2019 wurde diese neue Ausgangslage bekannt. Seither hat sich
eine Gruppe von parteilosen Stimmberechtigten im Kanton Zürich zu einem
Initiativkomitee zusammengefunden. Mit der Initiative verfolgen wir ein
klares Ziel: Ein Flughafen im Kanton für den kommerziellen Verkehr von
Düsenflugzeugen genügt!
Warum sollte man die Nur-ein-Flughafen-Initiative mitunterzeichnen?
Ein zusätzlicher Flughafen bringt Mehrbelastung für Mensch und Umwelt.
Bereits nach dem heutigen Wortlaut der Kantonsverfassung sorgen Kanton
und Gemeinden für den Schutz des Menschen und der Umwelt vor schädlichen
oder lästigen Einwirkungen. Mit der Initiative soll diese Bestimmung
präzisiert werden. In der Kantonsverfassung – somit auf der höchsten
kantonalen Gesetzesstufe – soll der Grundsatz festgeschrieben werden,
dass es im Kantonsgebiet nur einen konzessionierten Flughafen für
Düsenflugzeuge gibt.
Ein zusätzlicher Flughafen bewirkt Anreiz für Mehrverkehr. Dieser
verursacht Mehrbelastung in Form von Lärm und Schadstoffen. Es entstehen
neue Flugschneisen für An- und Abflüge. In der Zeit des Klimawandels
setzt ein exklusiver Flughafen für die Geschäftsfliegerei ein völlig
verkehrtes Zeichen. Wenn ein Reisekilometer mit dem Linienflugzeug schon
sechsmal mehr Treibhausgase ausstösst als mit der Bahn, so ist es mit
einem Businessjet ein Vielfaches davon.
Die Enteignung von Grundbesitzern durch Private belastet zudem den
sozialen Frieden. Das Initiativkomitee strebt nicht nach einer
klassenlosen Gesellschaft und bekennt sich zur Marktwirtschaft. Aber bei
einer derartigen Bevormundung von Menschen durch eine Gruppe von
Privilegierten wäre für unsere Auffassung von Gleichberechtigung die
Schmerzgrenze überschritten. Wir finden, dass die drohende jahrelange
Auseinandersetzung durch eine politische Weichenstellung vermieden
werden muss. Deshalb wollen wir in dieser Frage baldmöglichst einen
Volksentscheid herbeiführen.
Was passiert mit dem Flugplatz Dübendorf bei Annahme der Initiative?
Die Initiative richtet sich gegen die rechtliche Umklassierung des
Flugplatzes von einem "Flugfeld" zu einem konzessionierten "Flughafen".
Die bisherigen Nutzungsmöglichkeiten werden vom Initiativtext nicht
berührt. Die Nutzung durch Learjets für Rettungsflüge, Werkflüge oder
humanitäre Einsätze sowie durch Propellerflugzeuge ist nicht betroffen.
Gemäss UVEK wird der heutige Betrieb unter der Leitung der Luftwaffe bis
auf Weiteres fortgeführt. Das Verteidigungsdepartement will den
Standort weiterhin mindestens als Helikopterbasis nutzen. Der geplante
Innovationspark auf dem Flugplatzareal ist von der Initiative ebenfalls
nicht betroffen. Die Initiative ermöglicht auch einen Neubeginn der
Planung ohne Aviatik mit einem behutsamen Mischkonzept von Begrünung,
Wohnen und Arbeiten.
Wie kann man die Initiative mitunterzeichnen?
Zur Mitunterzeichnung der Initiative muss man im Kanton Zürich wohnhaft
und stimmberechtigt sein. Auf einer Unterschriftenliste können maximal
fünf Stimmberechtigte unterzeichnen (eine Liste ist natürlich auch
gültig, wenn weniger als fünf Stimmberechtigte darauf unterzeichnet
haben). Bitte beachten: Pro Blatt müssen alle Unterzeichnenden in der
gleichen politischen Gemeinde wohnhaft sein. Die Listen müssen
handschriftlich ausgefüllt und unterzeichnet werden. Bitte in Papierform
einsenden an:
c/o P. von Matt
Kalchbühlstrasse 163
8038 Zürich
Wie kann man die Initiative weiter unterstützen?
Das Initiativkomitee hat keine Partei- oder Verbandsstruktur. Wir sind aber überzeugt, dass unser Vorstoss andere Stimmberechtigte mobilisieren kann und in einer Volksabstimmung potentiell mehrheitsfähig ist. Wir bitten Euch deshalb, in Eurem persönlichen Umfeld auf unsere Webseite aufmerksam zu machen. Das Initiativkomitee engagiert sich ausschliesslich auf Freiwilligenbasis und ist deshalb für die Aufwendungen auf Eure Spenden angewiesen.
Wir danken Euch im Voraus für jede Art der Unterstützung!
Spenden an das Initiativkomitee:
CREDIT SUISSE, 8070 Zürich
IBAN: CH35 0483 5086 7199 3000 1
Peter Wolfgang von Matt, 8038 Zürich
Vermerk: Nur-ein-Flughafen-Initiative
Für Bestellung eines Einzahlungsscheins:
E-Mail an: peterwolfgang.vonmatt[at]gmail.com
(oder SMS an: 079 425 88 88)